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Bestimmung der beweglichen Feste in der christlichen Welt
Die Lage der beweglichen Feste sind mit Ausnahme des Buß- und Bettags vom Ostersonntag abhängig.
Ursprünglich war die Festlegung des Osterfestes in den verschiedenen christlichen Gemeinden unterschiedlich geregelt. Erst im Jahre 325 n. Chr. einigte man sich auf die heute noch gültige Form, daß Ostern auf den ersten Sonntag nach dem Frühlingsvollmond fällt. Als Frühlingsbeginn wurde später (im Jahre 525 n. Chr. von dem bereits erwähnten Abt Dionysius Exiguus) der 21. März 0 Uhr festgelegt. Dieses ist aber nicht ganz korrekt, da der “echte” Frühlingsbeginn zwischen dem 19. März um 8 Uhr und dem 21. März um 20 Uhr liegt. Mit der gregorianischen Kalenderreform wurde zusätzlich festgelegt, daß Ostern zwischen dem 22. März und dem 25. April liegen muß.
Für die Berechnung des Ostersonntags gibt es eine Formel des deutschen Mathematikers Carl Friedrich Gauss, geboren am 30. April 1777 in Braunschweig und gestorben am 23. Februar 1855 in Braunschweig. Diese Formel ist zwar auch nicht ganz korrekt, aber der erste Fehler fällt erst in das Jahr 8202! Hier die Formel, wobei J für die Jahreszahl steht:
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a = J mod 19 b = J mod 4 c = J mod 7 m = ((8 * (J : 100) + 13) : 25) - 2 s = (J : 100) - (J : 400) - 2 M = (15 + s - m) mod 30 N = (6 + s) mod 7 d = (M + 19 * a) mod 30.
D = 28 falls d = 29 27 falls d = 28 und a >= 11 d für alle anderen Fälle
e = (2 * b + 4 * c + 6 * D + N) mod 7
Ostern fällt auf den (D + e + 1)ten Tag nach dem 21. März.
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